Trauung
Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute bzw. der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner unter Gottes Wort und Segen gestellt.
Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung bzw. der Eintragung der Lebenspartnerschaft mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann bzw. einer der Partnerinnen oder einer der Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.
Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung bzw. der Eintragung der Partnerschaft liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam bzw. eine der Partnerinnen oder einer der Partner oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchten.
Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit per Email mit dem Gemeindebüro einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren: